Rauchmelder retten Leben!

Rauchmelderpflicht in Niedersachsen

§ 44 der niedersächsischen Bauordnung in der Fassung vom 03.04.2012:
"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird."

- für Neubauten ab 1. November 2012,
- für Bestandsbauten Übergangsfrist bis 2015.


Aber auch ungeachtet einer Verpflichtung entscheidet die Vernunft:

Rauchmelder retten Leben. ...



  • Feuerwehr Meinsen-Warber-Achum