Gesetzliche Grundlage

Der kommunale Brandschutz in Niedersachsen

Dieser beinhaltet das klassische Verständnis von "Feuerwehr". Die Kommunen sind zuständig für den Brandschutz und richten Feuerwehren ein - freiwillige oder Berufsfeuerwehren. Diese Feuerwehren rücken innerhalb kürzester Zeit aus zu Bränden, Verkehrsunfällen und sonstigen Schadensfällen, wo es um die Rettung von Menschen- und Tierleben sowie hoher Sachwerte geht und bei denen schnell geholfen werden muss.

Träger des Brandschutzes sind - wie erwähnt - die Kommunen, in unserem Fall die Stadt Bückeburg. Hier existiert eine zu 100 Prozent Freiwillige Feuerwehr mit neun Ortsfeuerwehren.

Jede Ortsfeuerwehr wird vom jeweiligen Ortsbrandmeister geleitet. Die Ortsbrandmeister unterstehen feuerwehrdienstlich dem Stadtbrandmeister.

Die Ortsfeuerwehren werden in folgende Kategorien eingeteilt, nach der sich die technische Ausstattung und die erforderliche Mitgliederstärke richtet:

  • Schwerpunktfeuerwehren
  • Stützpunktfeuerwehren und
  • Ortsfeuerwehren mit Grundausstattung.
Gesetzliche Grundlage ist das Niedersächsische Brandschutzgesetz.

  • Feuerwehr Meinsen-Warber-Achum