Feuerwehren
Die "Feuerwehr" kann eine Berufsfeuerwehr, eine Freiwillige Feuerwehr, eine Werkfeuerwehr oder aber auch eine Pflichtfeuerwehr sein.
Die Aufsicht über die Feuerwehren führt die zuständige Polizeidirektion.
Berufsfeuerwehren (BF)
sind in größeren Städten als öffentliche, kommunale Feuerwehr eingerichtet, wie in Niedersachsen z. B. in Hannover, Göttingen oder Braunschweig. Personell sind die BF's mit verbeamteten oder fest angestellten Kräften des feuerwehrtechnischen Dienstes ausgestattet. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 100 BF's; zehn davon davon in Niedersachsen mit rund 1.800 Feuerwehrleuten.
Ohne Freiwillige Feuerwehr geht es aber selbst dort nicht; diese existiert neben der "Beruflichen" zusätzlich, z. B. als Verstärkung oder zur Ablösung bei größeren Einsätzen.
Freiwillige Feuerwehr (FF)
Den Gemeinden (Städten) obliegt der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie müssen eine leistungsfähige Feuerwehr einrichten, ausstatten, unterhalten und einsetzen. Sie haben desweiteren für die Aus- und Fortbildung der aktiven Feuerwehrangehörigen zu sorgen.
"Mitarbeiter/innen" der FF sind Menschen zwischen dem 16. und dem 62. Lebensjahr, die gesundheitlich geeignet sind und sich - wie schon an der Bezeichnung erkennbar - freiwillig in der Feuerwehr engagieren.
In Niedersachsen bestehen ca. 3.360 Freiwillige Feuerwehren mit 130.000 aktiven Mitgliedern. Der Anteil der Frauen beträgt rund 10 Prozent - und steigt stetig.
Die Leitung der Freiwilligen Feuerwehr einer Gemeinde (Stadt) obliegt dem Gemeinde-/Stadtbrandmeister. Die Leitung einer Ortsfeuerwehr erfolgt durch den Ortsbrandmeister. Gemeinde- bzw. Stadtbrandmeister und Ortsbrandmeister sowie deren Stellvertreter werden nach deren Wahl für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Pflichtfeuerwehren
Eine Pflichtfeuerwehr ist einzurichten, wenn die Einrichtung einer Berufsfeuerwehr nicht in Frage und eine Freiwillige Feuerwehr nicht zustande kommt. Der Brandschutz ist dennoch sicher zu stellen. Hierfür werden geeignete Personen der Gemeinde im Alter zwischen 18 bis 55 Jahre zum Feuerwehrdienst verpflichtet. In Deutschland gibt es bisher wenige Pflichtfeuerwehren.
Werkfeuerwehren
werden in wirtschaftlichen Unternehmen und bei Trägern öffentlicher Einrichtungen eingerichtet, wenn in deren Betrieben eine erhöhte Brandgefahr besteht. Die Einrichtung einer Werkfeuerwehr kann freiwillig oder aber aufgrund einer Verpflichtung erfolgen.
Die Aufsicht über die Feuerwehren führt die zuständige Polizeidirektion.
Berufsfeuerwehren (BF)
sind in größeren Städten als öffentliche, kommunale Feuerwehr eingerichtet, wie in Niedersachsen z. B. in Hannover, Göttingen oder Braunschweig. Personell sind die BF's mit verbeamteten oder fest angestellten Kräften des feuerwehrtechnischen Dienstes ausgestattet. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 100 BF's; zehn davon davon in Niedersachsen mit rund 1.800 Feuerwehrleuten.
Ohne Freiwillige Feuerwehr geht es aber selbst dort nicht; diese existiert neben der "Beruflichen" zusätzlich, z. B. als Verstärkung oder zur Ablösung bei größeren Einsätzen.
Freiwillige Feuerwehr (FF)
Den Gemeinden (Städten) obliegt der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie müssen eine leistungsfähige Feuerwehr einrichten, ausstatten, unterhalten und einsetzen. Sie haben desweiteren für die Aus- und Fortbildung der aktiven Feuerwehrangehörigen zu sorgen.
"Mitarbeiter/innen" der FF sind Menschen zwischen dem 16. und dem 62. Lebensjahr, die gesundheitlich geeignet sind und sich - wie schon an der Bezeichnung erkennbar - freiwillig in der Feuerwehr engagieren.
In Niedersachsen bestehen ca. 3.360 Freiwillige Feuerwehren mit 130.000 aktiven Mitgliedern. Der Anteil der Frauen beträgt rund 10 Prozent - und steigt stetig.
Die Leitung der Freiwilligen Feuerwehr einer Gemeinde (Stadt) obliegt dem Gemeinde-/Stadtbrandmeister. Die Leitung einer Ortsfeuerwehr erfolgt durch den Ortsbrandmeister. Gemeinde- bzw. Stadtbrandmeister und Ortsbrandmeister sowie deren Stellvertreter werden nach deren Wahl für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Pflichtfeuerwehren
Eine Pflichtfeuerwehr ist einzurichten, wenn die Einrichtung einer Berufsfeuerwehr nicht in Frage und eine Freiwillige Feuerwehr nicht zustande kommt. Der Brandschutz ist dennoch sicher zu stellen. Hierfür werden geeignete Personen der Gemeinde im Alter zwischen 18 bis 55 Jahre zum Feuerwehrdienst verpflichtet. In Deutschland gibt es bisher wenige Pflichtfeuerwehren.
Werkfeuerwehren
werden in wirtschaftlichen Unternehmen und bei Trägern öffentlicher Einrichtungen eingerichtet, wenn in deren Betrieben eine erhöhte Brandgefahr besteht. Die Einrichtung einer Werkfeuerwehr kann freiwillig oder aber aufgrund einer Verpflichtung erfolgen.