Die Organisation "Feuerwehr"

Löschen - retten - bergen - schützen,
dieses sind in kurzen Worten die Zuständigkeitsbereiche der Feuerwehr.

Die Feuerwehr ist eine Hilfsorganisation, deren Aufgabe darin besteht, Brände zu löschen, bei Unfällen, Überschwemmungen und ähnlichen Schadensereignissen Hilfe zu leisten und dabei Menschenleben, Tierleben und Sachwerte zu retten.

Der Brandschutz unterteilt sich in den
  • vorbeugenden und den
  • abwehrenden Brandschutz.
Die Aufgabe des vorbeugenden Brandschutzes ist im Regelfall bei Berufsfeuerwehren bzw. den Landkreisen angesiedelt. Er unterteilt sich in
  • den baulichen Brandschutz (bauaufsichtliche Maßnahmen in Gebäuden)
  • den anlagentechnischen Brandschutz (z. B. Feuerlöschanlagen, Brandmeldeanlagen) und in
  • den organisatorischen Brandschutz (Alarmpläne, Brandschutzpläne, aber auch Bewusstseinsbildung, wie z. B. Brandschutzerziehung).
Der abwehrende Brandschutz kommt erst zum Zuge, wenn der vorbeugende Brandschutz versagt hat, d. h. Brände und Schadensfälle durch die getroffenen Maßnahmen nicht verhindert werden konnten. Hier beginnt die Aufgabe der Feuerwehr.

  • Feuerwehr Meinsen-Warber-Achum